Coachingverträge und die CopeCart GmbH: Eine rechtliche Betrachtung des Coachings & Online Cochings.
Als Anwalt habe ich mich intensiv mit der Thematik der Coachingverträge auseinandergesetzt, insbesondere mit solchen, die über die Plattform CopeCart GmbH abgeschlossen werden. Meine Erfahrungen und rechtlichen Einschätzungen möchte ich hier teilen, um Licht in das oft undurchsichtige Geflecht von Coachingverträgen zu bringen.
Hierzu kannst du gerne auch ergänzend meinen allgemeinen Blogbeitrag zum „Geschäftsmodell der Coachingverträge“ ansehen.
Die Problematik von Coachingverträgen über die CopeCart
Die CopeCart GmbH aus Berlin bietet eine Vertriebsstruktur für Online-Coaches und Mentoren an. Was viele nicht wissen: Der Vertragspartner ist am Ende nicht der Coach, sondern CopeCart selbst. Dies führt zu Problemen, wenn Teilnehmer sich von einem Coaching-Vertrag lösen wollen. Die Verträge mit CopeCart sind aus meiner Sicht nicht selten rechtlich angreifbar, da sie oft nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Anforderung des FernUSG (Fernunterrichtungsschutzgesetz)
Das FernUSG verlangt von Anbietern von Fernlehrgängen eine staatliche Zulassung. Ansonsten sind Coachingverträge, die unter das FernUSG fallen ohne die entsprechende Zulassung nichtig. Die CopeCart GmbH mit den jeweiligen Online-Coaches und Mentoren haben eine solche Zulassung oft nicht. Dies könnte daher zur Nichtigkeit der über CopeCart geschlossenen Coachingverträge führen.
Widerruf und Kündigung von CopeCart-Verträgen
Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen CopeCart den Widerruf von Verträgen regelmäßig nicht akzeptiert, da man auf sein Widerrufsrecht bei Buchung des Coachingvertrages verzichtet habe. Doch sind aus meiner Sicht die Widerrufsverzichte für eine Vielzahl von Coachingverträgen nicht richtig formuliert und damit aus meiner Sicht unwirksam.
Die Rolle des Diagonal Inkasso
Diagonal Inkasso tritt auf den Plan, wenn es um die Einforderung unbezahlter Rechnungen geht. Sie arbeiten für CopeCart und senden Mahnungen, die jedoch nicht automatisch eine Zahlungspflicht bedeuten. Es ist wichtig, die Rechtmäßigkeit des zugrunde liegenden Vertrags zu prüfen.
Meine Dienstleistung: Rechtliche Überprüfung Deines Coachingvertrags
Ich biete eine umfassende rechtliche Überprüfung von Coachingverträgen an. Wenn du Zweifel an der Rechtmäßigkeit deines Vertrags hast, stehe ich bereit, diesen zu analysieren und zu bewerten. Mein Ziel ist es, deine Rechte zu wahren und dich vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen.
Mein Angebot im RechtShop
In meinem RechtShop findest du ein spezielles Beratungspaket, das dir hilft, deinen Coachingvertrag zu überprüfen, zu widerrufen oder zu kündigen. Ich unterstütze dich dabei, dein Geld zurückzufordern, falls du bereits Zahlungen geleistet hast.
Fazit
Die rechtliche Lage bei Coachingverträgen, insbesondere bei solchen, die über CopeCart abgeschlossen werden, ist komplex. Als dein Anwalt kann ich dir helfen, Klarheit zu schaffen und deine Interessen zu vertreten. Buche in meinen RechtShop einfach hierzu mein Beratungspaket
„Online Business Coaching Vertrag“,
um zu prüfen, ob dein konkreter Coachingvertrag wirksam ist oder nicht, ob du also zu Zahlungen verpflichtet bist oder sogar Gelder zurückverlangen kannst.
Weitere Rechtsberatungsprodukte findest du in meinen RechtShop (unter rechtshop.ra-schulte.net). Gerne kannst du auch meine anwaltliche Homepage unter www.ra-schulte.net besuchen.
Dein Anwalt für Coachingverträge
Rechtsanwalt Bernhard Schulte