Urheberrechtliche Filesharing Abmahnungen: Ein Leitfaden am Beispiel von Frommer.Legal

Urheberrechtliche Filesharing Abmahnungen: Ein Leitfaden am Beispiel von Frommer.Legal.

Urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharing: Ein kurzer Leitfaden am Beispiel der Frommer.Legal Anwälte

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Ich erlebe es immer wieder: Eine urheberrechtliche Abmahnung von Frommer.Legal (Frommer Rechtsanwalts PartG mbB) oder einer anderen Anwaltskanzlei flattert ins Haus und sorgt für Unruhe. Als Anwalt weiß ich, dass solche Abmahnungen ernst zu nehmen sind. Sie betreffen oft den Bereich des Filesharings an Filmwerken (Filme oder TV-Serien), wo schnell hohe Kosten auf die Betroffenen zukommen können.

Die Abmahnung verstehen

Die Kanzlei Frommer.Legal, ehemals bekannt als Waldorf Frommer Rechtsanwälte, vertritt beispielsweise verschiedene Rechteinhaber und fordert üblicherweise neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten – zusammen oft rund 935,80 EUR.

Richtig reagieren

Du solltest bei Erhalt einer solchen Abmahnung nicht überstürzt handeln. Eine ungeprüfte und vorschnelle Zahlung oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung kann zu Nachteilen führen.

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Fazit

Abmahnungen von Frommer.Legal im Bereich Filesharing sind kein Weltuntergang, aber sie erfordern eine bedachte Reaktion. Insbesondere sollten solche Abmahnschreiben ernst genommen werden. Mit professioneller Unterstützung kannst du unnötige Kosten vermeiden und deine Rechte wahren.

P.S.: Weitere Beratungsmöglichkeiten und Informationen

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Dein Anwalt für Urheberecht und Filesharing.

Rechtsanwalt Bernhard Schulte (aus Frechen bei Köln)

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