Gerichtlicher Mahnbescheid des AG Euskirchen

Was tun, wenn man einen gerichtlichen Mahnbescheid vom AG Euskirchen (Amtsgericht Euskirchen) oder einem anderen Gericht erhalten hat?

Mahnbescheid | gerichtlicher Mahnbescheid | Mahnbescheid vom Amtsgericht Euskirchen

Situation „gelber Umschlag“ im Briefkasten:

„Gefühlt“ kommt unangenehme Post immer am Wochenende oder kurz vor Feiertagen. So findest Du beispielsweise an einem Samstagmorgen in Deinem Briefkaseten einen „gelben“ Umschlag vor, der sich von Deiner übrigen Post abhebt. Der Brief stammt von z.B. vom Amtsgericht Euskirchen (Zentrale Mahnabteilung). Auf dem Briefumschlag ist von außen durch den Postzusteller das Datum des Einwurfs in Deinen Briefkasten vermerkt. Du öffnest den Brief und findest einen grauen ausklappbaren Mahnbescheid  nebst Hinweisen und ein Widerpruchsformular vom Gericht vor.

Gerichtlicher Mahnbescheid. Was ist das?

Du schuldest vielleicht einem Dritten (Gläubiger) Geld, oder dieser behauptet zumindest, von Dir noch Geld zu bekommen. Auf Antrag des Gläubigers erläßt das zuständige Amtsgericht im Wege des gerichtlichen Mahnverfahren einen entsprechenden Mahnbescheid. Im Bezirk des OLG Köln ist zentral das Amtsgericht Euskirchen für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens zuständig.

In dem Mahnbescheid macht der Gläubiger Geldforderungen aus einem beliebigen Rechtsverhälntnis gegen Dich geltend. Wichtig an dieser Stelle ist zu wissen, dass der Gläubiger diese Forderungen gegen Dich zunächst nur behauptet. Das erlassende Amstgericht hat die geltend gemachten Forderungen des Gläubigers bisher hingegen nicht auf ihre Berechtigung hin überprüft.

Auf der linken Seite findets Du Angaben, wer gegen Dich die Forderungen erhebt. Auf der rechten Seite sind die behaupteten Forderungen nebst etwaigen Nebenforderungen, Kosten und Zinsen etc. ganz konkret aufgeführt. Am Ende steht ein Gesamtbetrag, den Du an den Gläubiger zahlen sollst.

Was kann man tun bzw. sollte man nicht tun?

Stellt sich also nun die Frage, was man tun kann, was man vielleicht tun sollte bzw. was man nicht tun sollte. Hierbei musst Du grundsätzlich unterscheiden, ob der Mahnbescheid aus Deiner Sicht berechtigt, teilweise berechtigt oder gänzlich unberechtigt ist.

Mahnbescheid berechtigt:

Ist der Mahnbescheid auch aus Deiner Sicht tatsächlich in voller Höhe berechtigt, ist es wahrscheinlich am Sinnvollsten, den Gesamtbetrag an Deinen Gläubiger zeitnah zu bezahlen. Ansonsten wird der Gläubiger nach Ablauf Deiner Widerspruchsfrist einen Vollstreckungsbescheid beim Gericht beantragen. Hierdurch entstehen dann weitere Kosten, die der Gläubiger von Dir ersetzt verlangen kann. Im Falle einer berechtigten Forderung wird also nur teurer für Dich.

Mahnbscheid unberechtigt:

Ist der Mahnbescheid hingegen unberechtigt oder zumindest teilweise unberechtigt, solltest Du Widerspruch bzw. teilweisen Widerspruch gegen die geltend gemachten Forderungen einlegen. 

Widerspruch:

Allerdings solltest Du den Widerspruch /Teilwiderspruch unbedingt fristgemäß innerhalb von 2 Wochen ab Zugang bei Dir beim Amtsgericht einlegen. Der Postzusteller notiert nicht nur, wann er den „gelben“ Umschlag bei Dir in den Briefkasten eingeworfen hat, sondern teilt diese Datum auch dem Amtsgericht mit. Das Gericht weis damit ganz genau, wann Du den Mahnbescheid erhalten hast. Maßgebend ist für Deinen Widerspruch der Eingang beim Gericht, nicht wann Du den Widerspruch vielleicht abgeschickt hast. Achte also penibel auf Fristeinhaltung!

Nach Fristablauf ist ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid grundsätzlich nicht mehr möglich. Es wird wahrscheinlich ein Vollstreckungsbescheid folgen (hierzu später in einem anderen Blog-Beitrag mehr.).

Fazit:

Wenn Du einen gerichtlichen Mahnbescheid (z.B. vom AG Euskirchen) erhalten hast, ist den berühmten „Kopf in den Sand stecken“ die schlechsteste und wahrscheinlich teuerste Verhaltensweise. Vielmehr solltest Du an dieser Stelle richtig handeln, damit Du Dir Deine möglichen Einwände gegen die im Mahnbscheid geltend gemachten Forderungen nicht abschneidest und Deine Rechte wahrst.

Gerne helfe ich Dir dabei, entweder durch ein Beratungsgespräch zur ersten Einschätzung der im Mahnbscheid geltend gemachten Forderungen oder im Rahmen einer Vertretung zur aktiven Abwehr dieser Forderungen.

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Immobilienkaufvertrag prüfen: Der Erwerb einer Immobilie ist oft die größte Anschaffung einer Privatperson in ihrem Leben, ganz egal ob es sich hierbei um ein komplettes Haus oder einer Eigentumswohnung handelt. Das gilt ebenso auf Seiten des Privatverkäufers einer Immobilie. Auch dies ist nicht  alltäglich für eine Privatperson.

Ist die gewünschte Immobilie einmal gefunden bzw. hat sich der Eigentümer zum Verkauf seiner Immobilie entschlossen, steht der Notartermin an. Immobilienkaufverträge unterliegen nämlich in Deutschland der notariellen Form, müssen also zwingend für ihre Wirksamkeit notariell beglaubigt werden. 

Der Notar übersendet den Vertragsparteien sodann einen Entwurf eines Immobilienkaufvertrages. Dieser kann sowohl aus Sicht des Verkäufers als auch aus Sicht des Käufers geschrieben sein. Vieles ist hier möglich und üblich. Wichtig an dieser Stelle ist zu wissen, dass der Notar weder der Interessenvertreter des Verkäufers noch des Käufers ist. Der Notar hat eine eigene Rolle bei der Beurkundung. Er beurkundet, erklärt und belehrt lediglich die Parteien. 

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Die Euro Collect GmbH inkasso & scoring schreibt bekanntlich Betroffene im Namen der Social Media Services LLC (seitensprung.tv) an und fordert einen Betrag von 1.015,40 EUR. An dieser Stelle möchte ich zunächst kurz  auf meinen letzten Beitrag zur Euro Collect GmbH inkasso & scoring verweisen. Den Beitrag findest Du hier

Nachdem ich für Mandanten die Euro Collect angeschrieben und die Forderung zurückgewiesen habe, gibt das Inkassobüro relativ schnell „klein bei“. Mit einem Schreiben teilt die Euro Collect mit, dass die Akte geschlossen werde und die Sache an die Social Media LLC zurückgegeben worden sei. Diese würde nun entscheiden, ob Klage erhoben werden soll. Ob das allerdings tatsächlich geschieht, bleibt abzuwarten und kann bezweifelt werden. 

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seitensprung.tv, Euro Collect & Social Media Services LLC (seitensprung.tv): Betroffene wundern sich über Schreiben der Euro Collect GmbH aus Monheim am Rhein. Diese tritt im Namen der sogenannten Social Media Services LLC (USA) auf und macht vermeintliche Ansprüche aus einem angeblich abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag mit den Betroffenen geltend. 

Der Betroffene solle hier einen solchen Abo-Vertrag zu monatlich 79,00 € im Hinblick auf das Internetportal „seitensprung.tv“ abgeschlossen haben. Wie der Name des Portals schon schließen lässt, handelt es sich hierbei um ein Datingportal und ähnlich. Auf eine Rechnung habe der Betroffene nicht reagiert, so dass nun das Inkassobüro Euro Collect in Erscheinung tritt. 

Hierbei fordert die Euro Collect den Betroffenen auf, einen Betrag von beispielsweise 1.015,40 € zu zahlen. Hierin seien eine Hauptforderung von z.B. 948,00 € sowie Inkassokosten und Mahngebühren enthalten. Bei der Hauptforderung handele sich um den Jahresbetrag für das vermeintlich abgeschlossene Abo bei seitensprung.tv.

Mir gegenüber berichten Betroffene, dass sie diese Portal nicht kennen und sich dort auch nicht angemeldet hätten. Wegen der Art des Portals ist es den Betroffenen oft daneben peinlich hierüber zu sprechen. Genau hierauf spekulieren die Versender der Mahnschreiben meiner Meinung nach. Wenn man sich tatsächlich dort nicht angemeldet hat, ist nicht reagieren falsch!

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Abmahnungen Rechtsanwalt Daniel Sebastian (Berlin)

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin versendet nach wie vor urheberrechtliche Abmahnungen wegen vermeintlichen Urheberrechtsvereltzungen an Musikwerken im Internet im Rahmen vom sogenannten Filesharing. Meist betrifft dies einzelne oder mehrere Lieder auf einem Musikalbum, einer Sampler-CD oder eventuell auch einem sogenannten Chart-Container.

Die Abmahnungen durch Rechtsanwalt Sebastian werden beispielsweise für die Digirights Administration GmbH (Digirights GmbH) als Rechteinhaberin der entsprechenden Musiktitel ausgesprochen. 

Gefordert wird üblicherweise die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines stattlichen Geldbetrages innerhalb einer kurzen Frist.

Wenn auch Du betroffen bist, und einen solchen Brief von Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten hast, schau Dir auch meinen ausführlicheren (älteren aber immer noch aktuellen) Beitrag unter: https://www.ra-schulte.net/rechtsanwalt-daniel-sebastian/ an!

Gerne helfe ich Dir in der Angelegenheit auch im Wege einer urheberrechtlichen Erstberatung zu einem Pauschalpreis.

Nach Buchung schickst Du mir das Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Sebastian per Email zur Prüfung. Anschließend besprechen wir Deine Situation und Abmahnung ausgiebig telefonisch. Keine Hotline! Ich rufe Dich unter Deiner Nummer zum vereinbarten Termin an.

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