Mietrecht: Erstberatung im Mietrecht

Mietrecht: Erstberatung im Mietrecht

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Anwalt Hotline Mietrecht

Hast Du Probleme oder Fragen im Mietrecht? Aus Sicht des Mieters oder Vermieters?

Egal aus welcher Sichtweise, können wir Deine rechtlichen Fragen zum Mietrecht schnell und einfach in einem Telefonat besprechen und klären.

Bei voller Kostenkontrolle erhältst Du so unmittelbar eine rechtliche Einschätzung von mir als Rechtsanwalt auf Deine Fragen im Mietrecht. 

Nutze hierfür einfach den folgenden Link zu meinem RECHTSHOP!

 

Mietrecht – Anwalt Hotline – 15 Minuten Telefonat

So einfach, direkt und schnell kann Rechtsberatung sein!

Platinum Card Services, Platin Card Services Ltd & Euro Collect

Zahlungsaufforderungen der euro collect für die platinum card services ltd

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Platinum Card Services Ltd. bzw. Platin Card Services Ltd. und Euro Collect GmbH: Wegen angeblichen Kreditkartenbestellungen (z.B. Mastercard) versendet die Platinum Card Services Ltd. aus Maastricht (bzw. auch wohl aus London) wie auch die Platin Card Services Ltd. zunächst selbst Mahnschreiben, die z.B. mit „LETZTE AUSSERGERICHTLICHE MAHNUNG“ überschrieben sind. Die behauptete Bestellung der Karte soll beispielsweise über die Domäne „firstgold.de“ erfolgt sein, so jedenfalls in einem hier vorliegenden Fall bezüglich der Platinum Card Services. Das geforderte Entgelt für die Mastercard soll dabei 59,90 EUR betragen. 

Zahlt der Betroffene nicht, so schaltet die Platinum Card Services bzw. die Platin Card Services Ltd. ein Inkassobüro ein, nämlich die Euro Collect GmbH aus Mohnheim am Rhein. Diese war schon in ähnlich gelagerten Fällen im Auftrag der VeriPay tätig.

Sodann verschickt die Euro Collect GmbH sogenannte „ZAHLUNGSAUFFORDERUNGEN“ an die Betroffenen. Im hier vorliegenden Fall wird eine Gesamtforderung von 142,30 EUR für die vermeintliche Bestellung einer Mastercard inklusive Auslagen, Mahnauslagen und einer Inkassovergütung gefordert. Die Kreditkarte soll zuvor per Nachname versandt, jedoch vom Betroffenen nicht angenommen worden sein. 

 

Ähnlichkeit zur VeriPay und Euro Collect Inkasso

Das Ganze ähnelt sehr stark den Fällen der VeriPay B.V. Auch hier sollen Kreditkarten durch die Betroffenen bestellt worden sein, welche im Anschluss durch die Euro Collect GmbH im Namen der VeriPay angemahnt wurden. 

Vergleiche hierzu auch meine bisherigen Beiträge zur VeriPay und der Euro Collect unter den nachfolgenden Links:

 

 

Nicht zahlen, aber richtig von Anfang an handeln!

Wie Du Dich richtig verhalten kannst, kannst Du in einem kurzen kostenpflichtigen Telefonat zum Pauschalpreis mit mir erfahren. Das Telefonat geht bis zu circa 20 Minuten. Buche hierzu einfach das folgende Rechtsprodukt: 

 

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Rechtsanwalt Bernhard Schulte, telefonische Rechtsberatung
Probleme mit der Platin Card Services bzw. der Platinum Card Services u. der Euro Collect (Inkasso NRW)?

Das ist keine Anwaltshotline im klassischen Sinne. Eine Abrechnung nach nach Zeit über Deine Telefonrechnung findet NICHT statt.

Vielmehr buchst Du ein anwaltliches Gespräch zum Festpreis, z.B. ab 39,95 EUR für circa 20 Minuten Gesprächsdauer.

Gib bei Buchung Deine Telefonnummer an, und ich rufe Dich unter Deiner Nummer zurück!

So erhältst Du sofort eine rechtliche Einschätzung mit Tipps zu möglichen Vorgehensweisen direkt von mir als Anwalt, um die Forderung abzuwehren.

 

Eine Forderungsabwehr ist möglich!

Eine Abwehr der Forderung ist möglich, wenn man sich denn von Anfang an richtig verhält!

So hat die Euro Collect GmbH beispielsweise in einem von mir vertretenen Fall gegen die VeriPay nach meinem Anwaltsschreiben die Sache zurück an diese gegeben. Ob von dort tatsächlich noch etwas kommt, bleibt abzuwarten. Bis jetzt ist jedenfalls nichts weiter passiert. 

 


Übersicht zu weiteren Pauschalpaketen zur telefonischen Rechtsberatung:

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Telefonische Rechtsberatung

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Telefonische Rechtsberatung. Rechtsanwalt am Telefon, Rechtsberatung telefonisch.

Telefonische Rechtsberatung, Rechtsberatung am Telefon bzw. Rechtsanwalt am Telefon. 

Rechtsberatung einmal ganz anders als Du es vielleicht kennst und erwartest. Gehe andere beziehungsweise neue Wege auch in Sachen der Rechtsberatung. 

 

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Onlinerechtsberatung und telefonische Rechtsberatung.

 

Die heutige Zeit ist digitaler und damit schnelllebiger als früher. Im Berufs- und Privatleben gibt es häufiger Situationen, in denen man eine kurze und schnelle juristische Einschätzung für einen konkreten und überschaubaren Sachverhalt benötigt. 

Das können beispielsweise Fragen aus dem Mietrecht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Auszug sein wie etwa auch Fragen zum Vertragsrecht etc.

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Rechtsanwalt am Telefon. Telefonische Rechtsberatung direkt vom Anwalt

Doch möchte man deshalb nicht unbedingt einen Termin in einer Anwaltskanzlei wahrnehmen. Denn diese sind oft zeitlich intensiv und „gefühlt“ teuer. Man muss einen Termin vor Ort in der Rechtsanwaltskanzlei vereinbaren, sich auf den Weg dorthin machen und den Termin wahrnehmen. Hinzu tritt dann noch eventuell eine lästige Parkplatzsuche. Da kommen in Summe schnell mal insgesamt 1 bis 2 Stunden für An- und Abfahrt und den eigentlichen Termin beim Rechtsanwalt zusammen.

Und dies alles nur, um eine oder mehrere kurze Fragen zu einem konkreten Sachverhalt zu stellen? Bevor Du nun ohne rechtliche Unterstützung aber eventuell taktische Fehler im Umgang mit Deinem rechtlichen Problem machst, ist es trotzdem oft ratsam, einen Anwalt zu einer ersten rechtlichen Einschätzung zu befragen. Genau hier setzt meine Rechtsberatung am Telefon an. 

 

Rechtsberatung Telefonisch – flexibel, zeitnah, schnell, einfach & unkompliziert

Meine Rechtsberatung am Telefon ist flexibel, zeitnah, einfach und direkt.

Aber keine Angst. Diese Form der anwaltlichen Beratung ist bei mir keine HOTLINE im Minutentakt über die Telefonrechnung. Eine Kostenexplosion brauchst Du bei mir nicht zu befürchten, weil es sich um telefonische Beratungspakete von verschiedener Dauer (z.B. bis 15 Minuten, bis 30 Minuten oder bis 45 Minuten Gesprächsdauer)  zu Pauschalpreisen handelt. 

 

  • rechtliche Beratung am Telefon direkt vom Rechtsanwalt.
  • Kein aufwendiger Termin vor Ort in der Kanzlei nötig.
  • KEINE HOTLINE!
  • Nach Buchung rufe ich Dich unter Deiner Nummer an!
  • Inhaltlich telefonieren wir maximal für die gebuchte Gesprächszeit.
  • Rück- und Verständnisfragen sind so einfach und schnell zu beantworten.
  • Natürlich kannst Du auch mehrere Fragen zu unterschiedlichen Sachverhalten stellen.
  • Falls die gebuchte Zeit doch nicht ausreichen sollte, buchst Du das Telefonpaket oder ein kleineres Telefonpaket einfach neu und wir reden da weiter, wo wir zuvor aufgehört haben. 

 

So einfach kann Rechtsberatung heute sein. Anwaltliche Beratung am Telefon quasi „von Deinem Sofa“ von zu Hause aus. Auch mal zwischendurch.

Probiere es einfach mal aus! 

 

Zur Buchung meiner Rechtsberatung am Telefon geht es hier:

 

Telefonische Rechtsberatung – 15 Minuten

 

Oder ist dein Problem umfangreicher? Dann sind vielleicht auch diese Telefonberatungen etwas für Dich:

 

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Post von Waldorf Frommer Rechtsanwälte bekommen?

Schreiben von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten?

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München sind dafür seit Langem bekannt, urheberrechtliche Verstöße im Internet für ihre Mandanten abzumahnen. Betroffen sind insbesondere u.a. Filmwerke (Filme und TV-Serien). Solche sollen von den Angeschriebenen im Wege des Filesharing über sogenannte Tauschbörsen (beispielsweise des Torrent-Netzwerkes) im Internet öffentlich zugänglich gemacht worden sein. 

Die Angeschriebenen werden im Namen der entsprechenden Mandanten von den Anwälten Waldorf Frommer zur Unterlassung, zum Schadensersatz und zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten aufgefordert. Insgesamt wird oft ein Betrag von 915,00 EUR von den Betroffenen verlangt. 

Hierzu werden die Angeschriebenen innerhalb einer kurzen Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Innerhalb einer 2. Frist wird sodann die Begleichung des geforderten Gesamtbetrages verlangt. 

Was tun, wenn man so einen Brief von Waldorf Frommer erhalten hat?

Wenn auch Du einen solchen Brief von Waldorf Frommer erhalten hast, solltest Du:

  • zunächst Ruhe bewahren,
  • Dich vorerst nicht bei der Gegenseite melden,
  • Nichts einfach so ungeprüft unterschrieben an die Kanzlei Waldorf Frommer zurücksenden,
  • anwaltlichen Rat einholen und 
  • erst dann mit Hilfe des Anwaltes gegenüber der Gegenseite reagieren.

Hier lauern nämlich einige Fallstricke und Fehler, die man umgehen bzw. vermeiden kann. 

Solltes Du hierzu noch anwaltliche Hilfe benötigen, stehe ich Dir gerne im Wege einer außergeriAchtlichen Pauschale zur Seite.  Näheres hierzu findest Du in meinem RechtShop (rechtshop.ra-schulte.net) bzw. direkt unter dem folgenden Link: 

https://rechtshop.ra-schulte.net/shop/urheberrecht/waldorf-frommer-abmahnungen/waldorf-frommer-abmahnung-pruefen-und-abwehren/

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Gerichtlicher Vollstreckungsbescheid

Einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid vom AG Euskirchen (Amtsgericht Euskirchen) oder einem anderen Gericht erhalten, was nun?

Vollstreckungsbescheid | gerichtlicher Vollstreckungsescheid vom Amtsgericht Euskirchen

Situation 2. „gelber Umschlag“ im Briefkasten:

Nachdem Du bereits einen gerichlichten Mahnbescheid (vgl. den vorherigen Beitrag) bekommen hattest, hast Du es leider versäumt rechtzeitig Widerspruch hiergen einzulegen. So findest Du nun also kurze Zeit später erneut einen 2. „gelben“ Umschlag in Deinem Briefkasten vor. Der Brief stammt z.B. ebenfalls vom Amtsgericht Euskirchen (Zentrale Mahnabteilung) und von außen ist auf dem Briefumschlag durch den Postzusteller das Datum des Einwurfs in Deinen Briefkasten vermerkt. Beinhaltet ist ein grauer ausklappbarer Vollstreckungsbescheid mit etwaigen Hinweisen. Stellen sich also für Dich die Fragen:

  1. Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
  2. Warum bekommst Du einen solchen? und
  3. Was nun dagegen tun?
Gerichtlicher Vollstreckungsbescheid. Was ist das?

Dem Vollstreckungsbescheid ist in der Regel bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid vorangegangen. Hierin behauptet ein Gläubiger Geldforderungen gegen Dich zu haben. Gegen den Mahnbescheid hast Du es versäumt rechtzeitig Widersrpuch einzulegen. Auf Antrag des Gläubigers ist dann der Vollstreckungsbescheid beantragt und erlassen worden.

Auf der linken Seite findets Du Angaben, wer gegen Dich die Forderungen erhebt. Auf der rechten Seite sind die behaupteten Forderungen nebst etwaigen Nebenforderungen, Kosten und Zinsen etc. ganz konkret aufgeführt. Am Ende steht ein Gesamtbetrag, den Du an den Gläubiger zahlen sollst.

Was also nun?

Bei der Frage, wie Du Dich nun konkret verhalten solltest, muss grundsätzlich unterschiden werden. Ist der Vollstreckungsbescheid aus Deiner Sicht berechtigt, teilweise berechtigt oder gänzlich unberechtigt.

berechtigter Vollstreckungsbescheid:

Sofern der Vollstreckungsbescheid tatsächlich in voller Höhe berechtigt ist, ist es wahrscheinlich am Kostengünstigsten, den dort aufgeführten Gesamtbetrag umgehend an Deinen Gläubiger zu bezahlen. Sonst droht Dir unmittelbar die Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger. Der Vollstreckungsbescheid ist nämlich, auch schon vorläufig, ein vollstreckbarer Titel. Mit diesem Titel können gegen Dich Vollstreckungsmaßnahmen wie z.B. eine Kontopfändung, Lohnpfändung und/oder Taschenpfändung mit Abgabe einer Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) eingeleitet werden. Dies verursacht nicht nur weitere Kosten, sondern ist durchaus sehr unangenehm.

unberechtigter Vollstreckungsbscheid:

Ist der Vollstreckungsbescheid hingegen unberechtigt oder zumindest teilweise unberechtigt, solltest Du rechtzeitig Einspruch gegen den Bescheid erheben. Dies solltest Du vorsorglich alleine deshalb machen, damit Deine Rechte gewahrt bleiben und keine Rechtsverluste für Dich eintreten.

einspruch:

Aber Vorsicht! Für den Einspruch gilt eine Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Zugang bei Dir. Der Einspruch muss also unbedingt fristgemäß innerhalb von 2 Wochen ab Zugang bei Dir beim Amtsgericht eingelegt werden. Achte genau auf die Fristeinhaltung! Nach Fristablauf ist ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid grundsätzlich nicht mehr möglich. Dieser ist dann rechtskräftig. Es droht unmittelbar die Zwangsvollstreckung gegen Dich.

Nur in absoluten Ausnahmefällen sind weitere Rechtsmittel wie z.B. Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie die vorläufige Aussetzung der Zwangsvollstreckung möglich. Hierzu in einem gesonderten Blog-Beitrag später mehr.

Fazit:

Falls Du einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid (z.B. vom AG Euskirchen, AG Coburg oder AG Coburg etc.) erhalten hast, solltest Du umgehend handeln und vorsichtshalber rechtzeitig Einspruch hiergegen einlegen.

Gerne helfe ich Dir dabei, entweder durch ein Beratungsgespräch zur ersten Einschätzung der im Bescheid geltend gemachten Forderungen oder im Rahmen einer Vertretung zur aktiven Abwehr dieser Forderungen.

Ruf an!

 

Rechtsberatung telefonisch – 30 Minuten Telefonat