Immobilienkaufvertrag – Was tun, wenn der Käufer nicht zahlt?
Notarieller Kaufvertrag | Immobilie | Wohnung | Haus | Käufer zahlt nicht.
Du hast vielleicht geerbt und unter dem Nachlass befindet sich z.B. ein Haus oder eine Wohnung. Diese brauchst Du selbst nicht und verkaufst Sie daher. Ein Käufer ist gefunden und Ihr seid auch schon beim Notar gewesen. Dort habt Ihr bereits einen notariellen Kaufvertrag über diese Immobilie zu einem bestimmten Kaufpreis abgeschlossen. Zum vereinbarten Termin zahlt der Käufer aber den Kaufpreis nicht. Was also tun?
Sofern im notariellen Kaufvertrag kein bestimmtes Datum zur Zahlung angegeben ist, solltest Du zunächst vorsichtshalber den Käufer selbst schriftlich zur Zahlung des Kaufpreises unter Fristsetzung einer angemessenen Zahlungsfrist auffordern. Zahlt der Käufer dann immer noch nicht, solltest Du einen Anwalt beauftragen, um Deine Zahlungsansprüche gegenüber dem Käufer durchzustzen.
Eines gerichtlichen Verfahrens zur Erlangung eines Titels bedarf es hier im Regelfall nicht, da üblicherweise in den notariellen Kaufverträgen sich der Käufer bereits der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Dies ist hier eine übliche Klausel. Insoweit stellt bereits der notarielle Kaufvertrag einen entsprechenden Titel dar, mit dem man Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (wie z.B. die Kontopfändung etc.) einleiten kann.