Du möchtest in eine neue Wohnung einziehen bzw. neue Gewerberäume anmieten, und Dein Vermieter hat Dir einen Entwurf eines Mietvertrages zur Unterschrift übersandt? Lass den Mietvertrag überprüfen. So hast Du vorab eine rechtliche Einschätzung dazu, ob der Mietvertrag ausgewogen und fair oder eher sehr einseitig zu Gunsten des Vermieters formuliert ist.
Mietvertrag vor bestehendem Auszug auf wirksame Klauseln überprüfen lassen:
Oder Du möchtest bald aus Deiner Wohnung und/oder Gewerbeeinheit ausziehen und möchtest wissen, wozu Du noch vertraglich verpflichtet bist? Ob Du also z.B. noch Schönheitsreparaturen oder ähnliches durchführen musst? Auch hier ist eine Prüfung des Mietvertrages sinnvoll. So kannst Du schon im Vorfeld Deine eigene rechtliche Position erfahren und mit dem Vermieter besser die Auszugsmodalitäten verhandeln.
Angebot „Mietvertrag prüfen“
Dann melde Dich einfach! Ein Termin in der Kanzlei zur Erörterung des Mietvertrages ist nicht zwingend notwendig, auf Wunsch aber selbstverständlich möglich. Die Besprechung des Mietvertrages erfolgt gerne telefonisch. Die Kosten für dieses Angebot belaufen sich per Vorkasse (z.B. PayPal und/oder Überweisung) auf 199,00 EUR brutto (inkl. 19% MwSt.). Eine anschließende Rechnung erhältst Du natürlich auch.
Immobilienkaufvertrag prüfen lassen. Immobilienkaufvertrag vor kauf bzw. verkauf prüfen lassen.
Immobilienkaufvertrag prüfen lassen / Notarvertrag prüfen lassen: Lasse den notariellen Kaufvertrag prüfen! Durch einen Anwalt. Schnell und einfach!
Immobilienkaufvertrag prüfen lassen:
Immobilienkaufvertrag prüfen lassen / Notarvertrag prüfen lassen: Du möchtest Dir eine neue Immobilie wie z.B. eine Eigentumswohnung, ein Hausgrundstück, ein Haus und/oder ein Grundstück mit oder ohne „Hilfe“ eines Immobilienmaklers kaufen? Oder möchtest Du eine solche Immobilie an einen Dritten verkaufen? Eine entsprechende Immobilie bzw. einen entsprechenden Käufer für Deine Immobilie hast Du auch schon mit oder ohne Hilfe eines Maklers gefunden?
Dann steht als Nächstes der Termin beim Notar zur Beurkundung des Immobilienkaufvertrages an. Vielleicht steht der Notartermin aber in Deinem Falle schon fest, und der Notar hat Dir bereits einen Entwurf für einen solchen notariellen Kaufvertrag zukommen lassen, damit Du Dir den Kaufvertrag anschauen kannst.
Es stellt sich nun die Frage für Dich:
WAS NUN? WAS BEDEUTET DAS JURISTENDEUTSCH KONKRET HIER FÜR DICH?
Dann lass den notariellen Kaufvertrag durch einen Rechtsanwalt überprüfen.
So hast Du vorab eine rechtliche Einschätzung dazu, ob der notarielle Kaufvertrag zur gewünschten Immobilie ausgewogen und fair oder eher sehr einseitig zu Gunsten der anderen Vertragspartei formuliert ist. Gleichzeitig erhältst Du Hinweise für Deine eigene Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer bzw. dem Käufer.
Kauf einer Eigentumswohnung und Eintritt in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Für den Fall, dass Deine Wunschimmobilie eine Eigentumswohnung ist, sind noch einige Dinge mit Bezug auf Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu beachten. Mit dem Kauf der Immobilie bzw. mit der Umschreibung auf Dich als Eigentümer im Grundbuch trittst Du automatisch in die WEG ein. Daher solltest Du darüber hinaus noch folgende Dinge beachte, nämlich:
möglichst sämtliche Protokolle der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vor dem Kauf der Eigentumswohnung einsehen, zumindest jedoch die Protokolle der letzten 3-5 Jahre;
das Gleiche gilt für die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Hier solltest Du ebenfalls sämtliche Beschlüsse der WEG für diese Zeit einsehen. Lass Dir also hier die entsprechende und vollständige Beschlusssammlung zeigen;
nicht alle Belastungen der Immobilie stehen im Grundbuch. Daher solltest Du ebenfalls einen Blick in das öffentliche Baulastenverzeichnis bei der für die Immobilie zuständigen Gemeinde werfen. So erfährst Du bei der Gemeinde, ob Baulasten für die Immobilie eingetragen sind. Der Notar schaut hier nicht rein. Also „sicher ist sicher“.
Angebot „Immobilienkaufvertrag prüfen lassen“
Melde dich einfach! Gerne prüfe ich den Immobilienkaufvertrag zur gewünschten Eigentumswohnung, des Hauses bzw. des Hausgrundstücks und/oder des Grundstücks für Dich. So bekommst Du nicht nur eine rechtliche Einschätzung, ob die verwendeten Klauseln und Formulierungen üblich sind. Sondern Du erfährst daneben auch, ob es nicht für Dich günstigere Formulierungen gibt. Solche könntest Du dann gegenüber dem Vertragspartner vorschlagen und in den Vertrag hinein verhandeln.
Weiter gebe ich Dir darüber hinaus sonstige praktische Hinweise und Tipps, damit Du im Notartermin besser vorbereitet bist.
Angebot „Immobilienkaufvertrag prüfen lassen“
Ein Termin in der Kanzlei zur Erörterung des Immobilienkaufvertrages ist nicht zwingend nötig, auf Wunsch aber selbstverständlich möglich. Die Besprechung des notariellen Kaufvertrages erfolgt gerne telefonisch nach Terminvereinbarung hierzu. Das Angebot umfasst die Prüfung des Immobilienkaufvertrages (bis ca. 15 Seiten) sowie die anschließende telefonische Besprechung des Immobilienkaufvertrages.
Angebotspreis „Immobilienkaufvertrag prüfen“
Die Kosten für dieses Angebot „Immobilienkaufvertrag prüfen lassen“ belaufen sich per Vorkasse (z.B. PayPal* und/oder Überweisung) auf 249,00 EUR brutto (inkl. 19% MwSt.). Eine anschließende Rechnung erhältst Du natürlich auch für Deine Unterlagen.
Falls Du einen noch umfangreicheren Immobilienkaufvertrag hast, können wir gerne eine individuelle und angemessene Pauschale hierfür vereinbaren. Hierzu meldest Du Dich am Besten einfach bei mir telefonisch.
Bei wenigen gezielten Fragen die telefonische Rechtsberatung nutzen.
Solltest Du lediglich einige wenige gezielte Fragen zu Deinem Immobilienkaufvertrag mit seinen Klauseln haben, können diese gerne auch in einem Telefonat erörtert werden. Hier bieten sich beispielsweise meine verschiedenen Pakete zur telefonischen Rechtsberatung an:
Vorsicht bei unaufgeforderten Anrufen der VeriPay BV zu Kreditkarten! Sag nicht „Ja“. Hier wird versucht, Dir ein Kreditkartenvertrag (z.B. Mastercard) unterzujubeln.
Im Anschluss wird Dir angeblich eine entsprechende Kreditkarte per Nachnahme zugesendet. Diese soll dann aber angeblich nicht angenommen worden sein. Daraufhin erhälst Du Zahlungsaufforderungen bzw. Inkassoschreiben durch die Firma EuroCollect im Namen der VeriPay BV. Es wird oft ein Betrag von um die 181,30 EUR gefordert.
Wie Du Dich richtig verhalten kannst, kannst Du in einem kurzen kostenpflichtigen Telefonat mit mir erfahren. Buche hierzu einfach das folgende Rechtsprodukt:
Du hast vielleicht geerbt und unter dem Nachlass befindet sich z.B. ein Haus oder eine Wohnung. Diese brauchst Du selbst nicht und verkaufst Sie daher. Ein Käufer ist gefunden und Ihr seid auch schon beim Notar gewesen. Dort habt Ihr bereits einen notariellen Kaufvertrag über diese Immobilie zu einem bestimmten Kaufpreis abgeschlossen. Zum vereinbarten Termin zahlt der Käufer aber den Kaufpreis nicht. Was also tun?
Sofern im notariellen Kaufvertrag kein bestimmtes Datum zur Zahlung angegeben ist, solltest Du zunächst vorsichtshalber den Käufer selbst schriftlich zur Zahlung des Kaufpreises unter Fristsetzung einer angemessenen Zahlungsfrist auffordern. Zahlt der Käufer dann immer noch nicht, solltest Du einen Anwalt beauftragen, um Deine Zahlungsansprüche gegenüber dem Käufer durchzustzen.
Eines gerichtlichen Verfahrens zur Erlangung eines Titels bedarf es hier im Regelfall nicht, da üblicherweise in den notariellen Kaufverträgen sich der Käufer bereits der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Dies ist hier eine übliche Klausel. Insoweit stellt bereits der notarielle Kaufvertrag einen entsprechenden Titel dar, mit dem man Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (wie z.B. die Kontopfändung etc.) einleiten kann.
Dein Kunde zahlt seine Rechnung nicht. Was also tun?
Leider gibt es in jeder Branche Zahlungsverzögerungen und Zahlungsausfälle durch die Kunden, d.h. diese zahlen Ihre Rechnungen nicht oder erst verspätet. Das ist für die betroffenen Gläubiger nicht nur ärgerlich, sondern kann Dir als Unternehmer, als Handwerker und/oder Vermieter die finanzielle Liquidität nehmen. Im Falle von zu hohen bzw. zu langen Zahlungsausfällen kann Dich das darüber hinaus durchaus selbst in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Schließlich hast Du selbst Rechnungen und vielleicht auch angestellte Mitarbeiter zu bezahlen. Was solltest Du also tun, wenn Deine eigenen Kunde Dich hängen lassen und nicht bezahlen?
Mahnwesen und konsequentes Inkasso mit entsprechendem Forderungseinzug
Daher solltest Du mit Deiner Firma, als Unternehmer, als Handwerker, als Verkäufer und/oder als Vermieter ein effizientes sowie konsequentes Inkasso (Forderungsmanagement bzw. Forderungseinzug) betreiben. Hierzu gehört zunächst ein stringentes außergerichtliches Mahnwesen. Ein Mahnwesen mit mehr als 3 Mahnstufen ist dabei wohl wenig hilfreich. Dies führt allenfalls dazu, dass Deine säumigen Kunden / Mieter / Pächter / Auftraggeber (Schuldner) das Mahnwesen bis zur letzten Stufe ausreizen. Deinen säumigen Schuldnern sollten deshalb schon frühzeitig Grenzen gesetzt werden. Hält der säumige Schuldner diese Grenzen nicht ein, solltest Du Deine Forderungen konsequenterweise außergerichtlich anwaltlich als auch unter Umständen später gerichtlich durch einen Rechtsanwalt geltend machen. Nur so “lernt” Dein Kunde für die Zukunft. Ein effizientes Forderungsmanagement bzw. Inkasso sowie eine effizienter Forderungseinzug sind gerade in der heutigen Zeit unverzichtbar.
Merke:
Kunden, die Deine Rechnungen nicht bezahlen, brauchst Du nicht. Von solchen Kunden solltest Du Dich auf lange Sicht trennen.
Dein eigenes mahnwesen
Zunächst solltest Du Deinen Kunden zeitnah Rechnungen für Deine erbrachten Leistungen mit Zahlungszielen und Hinweisen zum mögichen Eintritt des Verzuges nach 30 Kalendertagen stellen. Nach Ablauf des Zahlungszieles von beispielsweise 2 Wochen erfolgt Deine 1. Mahnung an den Kunden. In der Mahnung setzt Du bereits ein konkretes Datum als Frist. Die Frist sollte ebenfalls circa 2 Wochen betragen. Zahlt der Kunde immer noch nicht, so wird es Zeit für eine 2. Mahnung mit Fristsetzung.
Inkasso und Forderungseinzug durch Rechtsanwalt
Läßt der Kunde auch diese Frist verstreichen, wird es notwendig, konsequent weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Natürlich könntest Du an dieser Stelle über ein Inkassobüro nachdenken. Doch hat die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Beitreibung Deiner Forderungen zum Inkasso durch ein Inkassobüro zwei entscheidende Vorteile:
1. Rechtsanwaltskosten sind als Verzugsschaden erstattungsfähig.
Deine Rechtsanwaltskosten sind grundsätzlich als Verzugsschaden gegenüber Deinem säumigen Kunden erstattungsfähig. Dagegen werden in späteren gerichtlichen Verfahren häufig die Kosten eines Inkassobüros nicht vom Gericht als erstattungsfähiger Verzugsschaden zugesprochen. So verfahren beispielsweise das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln in stetiger Rechtsprechung bisher.
2. Gegenstandswert über 5.000,00 EUR, Landgerichte sind zuständig.
Ein weiterer Vorteil des Rechtsanwaltes besteht darin, dass Inkassodienste nicht vor den Landgerichten auftreten dürfen. Hier besteht Anwaltszwang. Landgerichte sind ab einem Streitwert / Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 EUR sachlich zuständig. Ein solcher Betrag kann durchaus schnell erreicht und überschritten werden. Spätestens dann ist also die Beauftragung eines Rechtsanwaltes unumgänglich. Wende Dich daher frühzeitig an einen Rechtsanwalt. So sparst Du Dir unnötige und kostspielige Umwege. Daneben hilft Dir ein Rechtsanwalt bereits, etwaige Fehler in Deinem eigenen Mahnwesen zu erkennen und zu optimieren.
Außenstände (offene Posten) durch Forderungseinzug und Inkasso vermeiden.
Hohe Außenstände sind eine Belastung für jeden, auch für Dich als Handwerker, Vermieter, Unternehmer, Freiberufler und/oder Selbstständiger. Laß es gar nicht erst zu solchen Außenstände bei Dir kommen. Andernfalls baue solche Außenstände konsequent und frühzeitig ab! Scheu Dich daher nicht, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und Dich beraten zu lassen.
Gerne bin Dir bei der Durchsetzung Deiner berechtigten Forderungen gegenüber Deinen Kunden etc. behilflich. Dies gilt im Übrigen für Forderungen aus verschiedenen Rechtsgebieten und selbstverständlich auch für den Forderungszeinzug und das Inkasso „kleinerer“ Forderungen“ mit niedrigen Streitwerten. „Kleinvieh macht schließlich auch Mist.“ Rufen einfach an:
Tel.: 02234 / 914 371
(Das Telefonat ist natürlich kostenlos.)
Stichworte:
Rechtsanwalt Inkasso Frechen, Rechtsanwalt für Inkasso und Forderungseinzug, 1. Mahnung, 2. Mahnung, Inkasso, Inkassobüro, Kunde zahlt nicht