Coachingverträge und die CopeCart GmbH: Eine rechtliche Betrachtung des Coachings & Online Cochings.
Als Anwalt habe ich mich intensiv mit der Thematik der Coachingverträge auseinandergesetzt, insbesondere mit solchen, die über die Plattform CopeCart GmbH abgeschlossen werden. Meine Erfahrungen und rechtlichen Einschätzungen möchte ich hier teilen, um Licht in das oft undurchsichtige Geflecht von Coachingverträgen zu bringen.
Die Problematik von Coachingverträgen über die CopeCart
Die CopeCart GmbH aus Berlin bietet eine Vertriebsstruktur für Online-Coaches und Mentoren an. Was viele nicht wissen: Der Vertragspartner ist am Ende nicht der Coach, sondern CopeCart selbst. Dies führt zu Problemen, wenn Teilnehmer sich von einem Coaching-Vertrag lösen wollen. Die Verträge mit CopeCart sind aus meiner Sicht nicht selten rechtlich angreifbar, da sie oft nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Anforderung des FernUSG (Fernunterrichtungsschutzgesetz)
Das FernUSG verlangt von Anbietern von Fernlehrgängen eine staatliche Zulassung. Ansonsten sind Coachingverträge, die unter das FernUSG fallen ohne die entsprechende Zulassung nichtig. Die CopeCart GmbH mit den jeweiligen Online-Coaches und Mentoren haben eine solche Zulassung oft nicht. Dies könnte daher zur Nichtigkeit der über CopeCart geschlossenen Coachingverträge führen.
Widerruf und Kündigung von CopeCart-Verträgen
Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen CopeCart den Widerruf von Verträgen regelmäßig nicht akzeptiert, da man auf sein Widerrufsrecht bei Buchung des Coachingvertrages verzichtet habe. Doch sind aus meiner Sicht die Widerrufsverzichte für eine Vielzahl von Coachingverträgen nicht richtig formuliert und damit aus meiner Sicht unwirksam.
Die Rolle des Diagonal Inkasso
Diagonal Inkasso tritt auf den Plan, wenn es um die Einforderung unbezahlter Rechnungen geht. Sie arbeiten für CopeCart und senden Mahnungen, die jedoch nicht automatisch eine Zahlungspflicht bedeuten. Es ist wichtig, die Rechtmäßigkeit des zugrunde liegenden Vertrags zu prüfen.
Ich biete eine umfassende rechtliche Überprüfung von Coachingverträgen an. Wenn du Zweifel an der Rechtmäßigkeit deines Vertrags hast, stehe ich bereit, diesen zu analysieren und zu bewerten. Mein Ziel ist es, deine Rechte zu wahren und dich vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen.
Mein Angebot im RechtShop
In meinem RechtShop findest du ein spezielles Beratungspaket, das dir hilft, deinen Coachingvertrag zu überprüfen, zu widerrufen oder zu kündigen. Ich unterstütze dich dabei, dein Geld zurückzufordern, falls du bereits Zahlungen geleistet hast.
Fazit
Die rechtliche Lage bei Coachingverträgen, insbesondere bei solchen, die über CopeCart abgeschlossen werden, ist komplex. Als dein Anwalt kann ich dir helfen, Klarheit zu schaffen und deine Interessen zu vertreten. Buche in meinen RechtShop einfach hierzu mein Beratungspaket
um zu prüfen, ob dein konkreter Coachingvertrag wirksam ist oder nicht, ob du also zu Zahlungen verpflichtet bist oder sogar Gelder zurückverlangen kannst.
Privatdarlehen: Wenn das Vertrauen bricht – Geld verliehen und nicht zurückbekommen?
Ich kenne das Szenario nur zu gut: Du hast einem Freund oder einem Familienmitglied Geld verliehen, im guten Glauben, dass es zurückgezahlt wird. Doch was passiert, wenn das Geld nicht zurückkommt?
Die Wichtigkeit schriftlicher Vereinbarungen
Bevor du dein hart verdientes Geld verleihst, solltest du immer eine schriftliche Vereinbarung treffen. Warum? Weil es später als Beweismittel dient. Es ist ein häufiger Irrglaube, dass unter Bekannten ein Handschlag genügt. Zwar sind grundsätzlich auch solche per Handschlag geschlossenen Verträge wirksam. Doch ergeben sich im späteren Streitfall dadurch Beweisprobleme. Gerade dann, wenn es um Geld geht, kann das Gedächtnis von Menschen trügerisch sein. So können oder wollen sich Schuldner (Darlehensnehmer) an ein Darlehen nicht mehr erinnern. Oft behauten diese dann, das wäre eine Schenkung gewesen.
Das richtige Vorgehen bei der Rückforderung
Hast du Geld verliehen und stehst nun vor der Herausforderung, das verliehene Geld zurückzufordern? Dann ist es entscheidend, dass du das Darlehen formal korrekt kündigst. Dies stellt sicher, dass du im Falle eines Gerichtsverfahrens auf der sicheren Seite stehst.
Schritt 1: Die Kündigung des Darlehens
Die Kündigung muss klar und unmissverständlich sein. Informiere den Darlehensnehmer schriftlich über die Kündigung und setze eine angemessene Frist zur Rückzahlung des privaten Darlehens. Damit du hier keine Fehler machst, unterstütze ich dich gerne hierbei.
Schritt 2: Die rechtliche Unterstützung
Sollten Fragen aufkommen oder Unsicherheiten bestehen, stehe ich dir mit meiner
zur Verfügung. Mit einem Klick kannst du meine Expertise in Anspruch nehmen und das verliehene Geld zurückfordern.
Fazit
Geld verleihen kann Beziehungen auf die Probe stellen. Deshalb ist es wichtig, sich abzusichern. Mit einer schriftlichen Vereinbarung und der richtigen rechtlichen Unterstützung kannst du dein privates Darlehen zurückfordern und dein Geld zurückbekommen.
Du hast Fragen oder benötigst Unterstützung? Nutze meine
und sichere dir professionelle Hilfe. Gemeinsam finden wir eine Lösung, damit du dein Geld zurückbekommst.
Oder wünschst du lieber eine telefonische Rechtsberatung?
Sofern Du lieber eine telefonische Rechtsberatung bevorzugst, ist dies ebenfalls möglich. Probiere hierzu einfach z.B. meine telefonische Rechtsberatung unter
aus. Wenn du darüber hinaus mehr über mich erfahren möchtest, schaue dir doch auch meine anwaltliche Homepage unter www.ra-schulte.net an. Über deine Kontaktaufnahme würde ich mich freuen, damit ich dir helfen kann.
Achtung vor trügerischen Angeboten von OfficeBoxOnline.com!
Ich möchte dich heute über eine wichtige Angelegenheit informieren, die mir gestern ein Mandant vorgelegt hat. Es geht um die Firma OfficeBoxOnline, die englischsprachige Angebote für Softwareprodukte versendet. Diese Angebote sind jedoch irreführend, da sie auf den ersten Blick wie eine Rechnung aussehen. Viele Betroffene könnten daher den Eindruck gewinnen, sie müssten eine Rechnung begleichen, obwohl kein Kaufvertrag zwischen dem Betroffenen und der Firma OfficeBoxOnline zustande gekommen ist.
Was ist das Problem?
Die Angebote von OfficeBoxOnline, oft zum Preis von 895,00 EUR, sind so gestaltet, dass sie den Anschein einer Rechnung erwecken. Dies kann zu Verwirrung führen und die Empfänger dazu veranlassen, Zahlungen zu leisten, ohne dass eine rechtliche Verpflichtung besteht. Zudem wird für die Zahlung eine spanische Bankverbindung angegeben, die zu einem „Payment Processor“, der Havtech Global Solutions S.L. aus Barcelona, gehört.
Meine Erfahrungen mit OfficeBoxOnline
In meiner anwaltlichen Praxis habe ich bereits mehrere Fälle betreut, in denen Klienten durch solche irreführenden Angebote verunsichert wurden. So ähnelt aus meiner Sicht diese Vorgehensweise den irreführenden Trickformularen zu Branchenbucheiträgen. Meine Erfahrungen zeigen, dass Vorsicht geboten ist und man nicht voreilig Zahlungen leisten sollte. Zudem sollte man sich ebenfalls nicht auf der Internetseite der Firma OfficeBoxOnline einloggen oder irgendwelche Daten eingeben, auch nicht evtl. PINs!
Wie kannst du dich schützen?
Wenn du ein solches Angebot von OfficeBoxOnline erhältst, rate ich dir, genau zu prüfen, ob du tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen hast. Lass dich nicht von der Aufmachung einer Rechnung täuschen. Bei Unsicherheiten stehe ich dir mit meiner Telefonischen Rechtsberatung T30 zur Seite. Gemeinsam können wir das beste taktische Vorgehen besprechen und sicherstellen, dass du nicht Opfer dieser irreführenden Praktiken wirst.
Nutze meine Telefonische Rechtsberatung T30
Falls du Fragen zu den behaupteten Verträgen oder den Trickformularen von OfficeBoxOnline hast, zögere nicht, meine
in Anspruch zu nehmen. Du kannst ganz einfach eines der Rechtsberatungsprodukte buchen und wir klären deine Situation in einem persönlichen Gespräch.
Ich hoffe, dieser Beitrag hilft dir, dich vor den irreführenden Angeboten von OfficeBoxOnline zu schützen. Teile gerne deine Erfahrungen oder stelle Fragen in den Kommentaren. Ich bin hier, um dir zu helfen.
Oder wünschst du lieber eine Onlinerechtsberatung per Email?
Sofern Du lieber eine Onlinerechtsberatung per Email bevorzugst, ist dies ebenfalls möglich. Probiere es einfach aus, z.B. unter
Wenn du darüber hinaus mehr über mich erfahren möchtest, schaue dir doch auch meine anwaltliche Homepage unter www.ra-schulte.net an. Über deine Kontaktaufnahme würde ich mich freuen, damit ich dir helfen kann.
Die CopeCart GmbH aus Berlin versendet Rechnungen und Mahnungen für vermeintlich abgeschlossene Coachingverträge bzw. Mentoringverträge verschiedener Coaches. Hierüber hatte ich bereits in früheren Beiträgen hier als auch unter meiner Hauptseite www.ra-schulte.net berichtet.
Nun ist wieder ein wenig Zeit vergangen. Zwischenzeitlich scheinen nun auch die Medien verstärkt auf das „Geschäftsmodell“ Coaching bzw. Mentoring aufmerksam geworden zu sein. Jedenfalls haben auch mich Journalisten hierzu konktaktiert. So hat sich beispielsweise das ZDF Magazin Royale mit dem Thema von Coaching Verträgen im Zusammenhang mit der CopeCart GmbH gewidmet.
Interessanter – und wie ich finde amüsanter – Beitrag des „ZDF Magazin Royale“ unter youtube:
Weitere Informationen zu Coachings und der CopeCart GmbH:
Wenn Du weitere Informationen zu meinen Erfahrungen mit Coaching Verträgen bzw. Mentoring Verträgen möchtest, sind vielleicht meine bisherigen Beiträge zu Coachings interessant für Dich:
CopeCart Erfahrungen – Hilfe gibt’s z.B. in Form von einer Beratung über meinen RechtShop:
Falls Du selbst Probleme mit der CopeCart GmbH hast und Hilfe brauchtst, kannst Du gerne mein dazugehöriges Beratungsprodukt in meinem RechtShop zum fairen Pauschalpreis buchen. ABER keine Angst! Ich dränge Dich hier zu nichts.
Die CopeCart GmbH verschickt derzeit Rechnungen für Entgelte aus abgeschlossenen Coaching Verträgen. Hintergrund ist, dass die Angeschriebenen Rechnungsempfänger einen sogenannten Coachingvertrag beispielsweise zum Aufbau des eigenen Online Business (Online Geschäfts) abgeschlossen haben sollen.
Was genau ein Coaching Vertrag bedeutet, erläutere ich in meinem Blogbeitrag unter meiner Website „www.ra-schulte.net“ näher. Schau Dir hierzu einfach den folgenden Link an:
Diese Auflistung ist nicht abschließend und mit keiner Wertung verbunden, insbesondere nicht über die Seriosität der jeweiligen Coaching Anbieter und des jeweiligen Coachingvertrages.
Rechnungshöhe liegt oft im 4-stelligen Bereich
Durch die CopeCart werden oft 4-stellige Beträge für den abgeschlossenen Coaching Vertrag berechnet, z.B. können die Rechnungsbeträge zwischen ca. 2.000,00 EUR und 8.000,00 EUR liegen. Doch sind mir hier ebenfalls Beträge von bis zu 50.000,00 EUR (z.B. Geschäftsführer Coachingvertrag) und sogar bis zu 119.000,00 EUR bekannt.
Seriöse und weniger seriöse Anbieter von Coachings.
Das sind durchaus „stattliche“ Beträge für einen Coaching Vertrag. Natürlich gibt es auch in diesem Bereich seriösere und weniger seriöse Anbieter von Coachings.
Bei den weniger seriösen Coaching Anbietern sticht meiner Meinung nach insbesondere die Art, wie es zu einem Coaching Vertragsschluss kommt, ins Auge. Hier wird nach meinem Dafürhalten oft mit der Angst, mit einem – auch zeitlichen – Druck und sehr hohen Erfolgschancen (der Gier) der Betroffenen gespielt. Daneben kann man sich durchaus ebenfalls über die Qualität sowie Quantität der angebotenen Inhalte im Verhältnis zum doch sehr hohen Preis streiten.
Inkasso durch die Diagonal Inkasso GmbH (aus Buchholz)
Sofern die Betroffenen die Rechnungen der CopeCart für den Coachingvertrag nicht oder nur teilweise beglichen haben, versendet die Diagonal Inkasso GmbH (Bremer Str. 11, 21244 Buchholz i.d.N.) Mahnungen an die Betroffenen wegen der offenen Beträge. Neben dem behaupteten offenen Gesamtbetrag aus der Online Ticketbestellung bei der CopeCart macht die Diagonal Inkasso GmbH bereits Verzugszinsen und Inkassokosten als Verzugsschaden geltend. Der behauptete Zahlungsrückstand wird dann unter Fristsetzung vom Betroffenen eingefordert.
Rechnung der CopeCart erhalten? Was nun? Kann man sich von dem Coachingvertrag wieder lösen?
Wenn auch Du eine solche Rechnung, Mahnung oder Zahlungserinnerung durch die CopeCart GmbH aufgrund eines Coaching Vertrages erhalten hast, hängt es meiner Ansicht nach sehr vom konkreten Einzelfall ab, ob und unter welchen Umständen man sich von diesem Vertrag wieder lösen kann, den Vertrag also vorzeitig beenden kann.
Die CopeCart GmbH beruft sich hier in der Regel darauf, dass z.B. ein Widerruf des Betroffenen nicht möglich sei, da dieser durch anklicken einer entsprechenden CheckBox auf sein Widerrufsrecht verzichtet habe. Selbst wenn dem so sei, liegt möglicherweise dennoch kein wirksamer Verzicht auf das Widerrufsrecht vor.
Hilfe direkt von mir als Rechtsanwalt zum Pauschalpreis.
Ob und eventuell wie ein Loslösen von dem Coaching Vertrag in Deinem konkreten Fall geht, erkläre ich Dir gerne im Rahmen einer kostenpflichtigen Rechtsberatung zum fairen Pauschalpreis. Der Pauschalpreis orientiert sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).