Immobilienkaufvertrag prüfen lassen: Warum eine Überprüfung des Immobilienkaufvertrags unerlässlich ist

Immobilienkaufvertrag prüfen lassen: Warum eine Überprüfung des Immobilienkaufvertrags unerlässlich ist.

Als Anwalt mit Spezialisierung auf Immobilienrecht weiß ich, dass der Kauf einer Immobilie eine der größten Investitionen im Leben darstellt. Daher ist es mein Anliegen, dich umfassend zu beraten und zu unterstützen. In diesem Beitrag möchte ich dir aufzeigen, warum es sinnvoll ist, den Immobilienkaufvertrag und den notariellen Kaufvertragsentwurf vor dem Abschluss gründlich prüfen zu lassen.

Die Bedeutung der Vertragsprüfung

Sowohl aus Sicht des Käufers als auch aus Sicht des Verkäufers ist eine Überprüfung des Immobilienkaufvertrages VOR Vertragsschluss sinnvoll und zu empfehlen.

Aus Sicht des Verkäufers

Als Verkäufer ist es entscheidend, dass alle Vereinbarungen klar und eindeutig im Vertrag festgehalten sind. Dies schützt vor späteren Ansprüchen und gewährleistet einen reibungslosen Verkaufsprozess. Eine professionelle Überprüfung des Vertrags hilft, Risiken zu minimieren und die eigenen Interessen zu wahren, insbesondere im Hinblick auf eine Haftung im Rahmen der Gewährleistung.

Aus Sicht des Käufers

Als Käufer musst du sicherstellen, dass du genau das erhältst, was vereinbart wurde. Versteckte Mängel oder unklare Regelungen können sonst zu unerwarteten Problemen und Kosten führen. Durch das Prüfen des Immobilienkaufvertrags schützt du dich vor solchen Überraschungen und sicherst deine Investition.

Mein Beratungsangebot

Ich biete in meinem RechtShop ein umfassendes Beratungspaket an, das die Prüfung deines Immobilienkaufvertrags einschließt. Mit meiner Expertise stelle ich sicher, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt sind und der Vertrag deine Interessen schützt. Lass deinen Immobilienkaufvertrag prüfen, um mit Sicherheit und gutem Gewissen deine Unterschrift zu leisten.

Fazit

Die Überprüfung eines Immobilienkaufvertrags ist keine unnötige Formalität, sondern eine wichtige Maßnahme, um dich und deine Investition zu schützen. Besuche meinen RechtShop und buche das Beratungspaket, um auf der sicheren Seite zu sein. Lass deinen Immobilienkaufvertrag prüfen (Vertrag bis 15 Seiten) und gehe mit einem guten Gefühl in die Zukunft deiner Immobilie.

Immobilienkaufvertrag prüfen lassen – S15

Ich freue mich darauf, dich in diesem wichtigen Schritt zu begleiten und dir mit meiner Expertise zur Seite zu stehen.

Sollte hingegen dein notarieller Immobilienkaufvertrag mehr als 15 Seiten und bis zu 25 Seiten umfassen, kannst du mein folgendes Rechtsberatungsprodukt buchen.

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Darüber hinaus lade ich dich ein, doch meinen RechtShop mit meinen übrigen Beratungspaketen anzuschauen. Meine anwaltliche Hauptseite findest du unter www.ra-schulte.net Ich freue mich, wenn ich dir helfen kann.

Dein Anwalt für Immobilienrecht

Rechtsanwalt Bernhard Schulte

www.rechtsanwaltinfrechen.de

www.ra-schulte.net

rechtshop.ra-schulte.net

Notarvertrag prüfen lassen: Die Bedeutung der Überprüfung notarieller Kaufverträge von Immobilien

Notarvertrag prüfen lassen: Die Bedeutung der Überprüfung notarieller Kaufverträge von Immobilien.

Die Bedeutung der Überprüfung notarieller Kaufverträge von Immobilien ist nicht zu unterschätzen. So vermeidest du Fallstricke und Fehler, sowohl aus Käufer- als auch aus Verkäufersicht. 

Notarvertrag prüfen lassen – Einleitung

Du stehst kurz davor, einen notariellen Kaufvertrag (Notarvertrag) für deine Traumimmobilie zu unterschreiben? Herzlichen Glückwunsch! Doch halt, bevor du deine Unterschrift setzt, lass mich dir erklären, warum es sehr sinnvoll ist, diesen Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen.

Warum eine Prüfung unverzichtbar ist

Ein notarieller Kaufvertrag ist mehr als nur ein formales Dokument – er legt die rechtlichen Grundlagen für eine der bedeutendsten finanziellen Entscheidungen deines Lebens. Fehler oder unklare Formulierungen im Notarvertrag können später zu Risiken oder zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Als Anwalt mit Expertise im Immobilienrecht weiß ich, worauf es ankommt. Ich prüfe für dich, ob alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt sind und ob der Vertrag deine Interessen schützt.

Notarvertrag prüfen – Aus Sicht des Verkäufers

Als Verkäufer möchtest du sicherstellen, dass alle Vereinbarungen klar definiert sind und keine späteren Ansprüche gegen dich geltend gemacht werden können. Eine anwaltliche Prüfung hilft dir, Risiken zu minimieren und den Verkaufsprozess reibungslos zu gestalten.

Notarvertrag prüfen – Aus Sicht des Käufers

Zunächst sollte du als Käufer natürlich IMMER die Wunschimmobilie VOR Vertragsschluss angeschaut haben! Als Käufer musst du weiter darauf achten, dass du genau das bekommst, wofür du bezahlst. Versteckte Mängel, unklare Eigentumsverhältnisse oder fehlende Genehmigungen können deinen Immobilientraum schnell zum Albtraum machen. Eine anwaltliche Prüfung schützt dich vor bösen Überraschungen.

Notarvertrag prüfen lassen – Mein Beratungspaket

In meinem RechtShop biete ich ein umfassendes Beratungspaket an, das die Prüfung deines notariellen Kaufvertrags beinhaltet. Ich sorge dafür, dass du mit einem guten Gefühl und der Sicherheit, alles richtig gemacht zu haben, deine Unterschrift leisten kannst.

Notarvertrag prüfen lassen – Ein kurzes Fazit

Die Überprüfung eines notariellen Kaufvertrags durch einen Anwalt ist kein unnötiger Luxus, sondern eine kluge Investition in deine Zukunft. Buche hierfür einfach mein folgendes Rechtsberatungsprodukt für notarielle Immobilienkaufverträge von bis zu 25 Seiten, um auf der sicheren Seite zu sein:

Notarvertrag prüfen lassen – S25

Besuche darüber hinaus doch meinen RechtShop und schaue dir meine anderen Beratungspakete an. Meine anwaltliche Hauptseite findest du unter www.ra-schulte.net Ich freue mich, wenn ich dir helfen kann.

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Immobilienkaufvertrag prüfen.

Du willst eine Immobilie erwerben? Dann lass Deinen Immobilienkaufvertrag prüfen!

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Immobilienkaufvertrag prüfen: Der Erwerb einer Immobilie ist oft die größte Anschaffung einer Privatperson in ihrem Leben, ganz egal ob es sich hierbei um ein komplettes Haus oder einer Eigentumswohnung handelt. Das gilt ebenso auf Seiten des Privatverkäufers einer Immobilie. Auch dies ist nicht  alltäglich für eine Privatperson.

Ist die gewünschte Immobilie einmal gefunden bzw. hat sich der Eigentümer zum Verkauf seiner Immobilie entschlossen, steht der Notartermin an. Immobilienkaufverträge unterliegen nämlich in Deutschland der notariellen Form, müssen also zwingend für ihre Wirksamkeit notariell beglaubigt werden. 

Der Notar übersendet den Vertragsparteien sodann einen Entwurf eines Immobilienkaufvertrages. Dieser kann sowohl aus Sicht des Verkäufers als auch aus Sicht des Käufers geschrieben sein. Vieles ist hier möglich und üblich. Wichtig an dieser Stelle ist zu wissen, dass der Notar weder der Interessenvertreter des Verkäufers noch des Käufers ist. Der Notar hat eine eigene Rolle bei der Beurkundung. Er beurkundet, erklärt und belehrt lediglich die Parteien. 

Damit Du hier aber das „Juristendeutsch“ besser verstehst, macht eine Überprüfung des Immobilienkaufvertrages aus Deiner Sicht durch einen Anwalt mehr als Sinn!

So können beispielsweise unübliche und negative Klauseln aufgedeckt sowie rechtliche Fallstricke vermieden werden. 

Also lasse Deinen Immobilienkaufvertrag vom Anwalt prüfen, bevor Du ihn unterschreibst.  Hierzu kannst Du ganz einfach mein folgendes Rechtsprodukt „Immobilienkaufvertrag prüfen lassen“ buchen und mir den notariellen Vertragsentwurf auf elektronischem Wege zukommen lassen, z.B. als PDF Datei. 

Die Bezahlung erfolgt entweder per Überweisung oder einfach per PayPal. Im Anschluss rufe ich Dich zum vereinbarten Termin unter Deiner Telefonnummer an und wir besprechen den Vertrag gemeinsam. Das ist also keine anwaltliche Hotline. 

 

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Mein Angebot bei notariellen Kaufverträgen über 15 und mit bis zu 25 Seiten:

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So einfach kann Rechtsberatung sein! Ein Termin in meiner Kanzlei ist hierfür nicht notwendig. 

Weitere Rechtsberatungsprodukte gibt es in meinem RechtShop (rechtshop.ra-schulte.net).  Probiere es einfach mal aus!

 


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Immobilienkaufvertrag prüfen lassen / Notarvertrag prüfen lassen: Lasse den notariellen Kaufvertrag prüfen! Durch einen Anwalt. Schnell und einfach! 

Immobilienkaufvertrag prüfen lassen:

Immobilienkaufvertrag prüfen lassen / Notarvertrag prüfen lassen: Du möchtest Dir eine neue Immobilie wie z.B. eine Eigentumswohnung, ein Hausgrundstück, ein Haus und/oder ein Grundstück mit oder ohne „Hilfe“ eines Immobilienmaklers kaufen? Oder möchtest Du eine solche Immobilie an einen Dritten verkaufen? Eine entsprechende Immobilie bzw. einen entsprechenden Käufer für Deine Immobilie hast Du auch schon mit oder ohne Hilfe eines Maklers gefunden?

Dann steht als Nächstes der Termin beim Notar zur Beurkundung des Immobilienkaufvertrages an. Vielleicht steht der Notartermin aber in Deinem Falle schon fest, und der Notar hat Dir bereits einen Entwurf für einen solchen notariellen Kaufvertrag zukommen lassen, damit Du Dir den Kaufvertrag anschauen kannst. 

 

Es stellt sich nun die Frage für Dich:

WAS NUN? WAS BEDEUTET DAS JURISTENDEUTSCH KONKRET HIER FÜR DICH?

 

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Notariellen Kaufvertrag prüfen lassen.

Dann lass den notariellen Kaufvertrag durch einen Rechtsanwalt überprüfen.

So hast Du vorab eine rechtliche Einschätzung dazu, ob der notarielle Kaufvertrag zur gewünschten Immobilie ausgewogen und fair oder eher sehr einseitig zu Gunsten der anderen Vertragspartei formuliert ist. Gleichzeitig erhältst Du Hinweise für Deine eigene Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer bzw. dem Käufer.

 

Kauf einer Eigentumswohnung und Eintritt in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Für den Fall, dass Deine Wunschimmobilie eine Eigentumswohnung ist, sind noch einige Dinge mit Bezug auf Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)  zu beachten. Mit dem Kauf der Immobilie bzw. mit der Umschreibung auf Dich als Eigentümer im Grundbuch trittst Du automatisch in die WEG ein. Daher solltest Du darüber hinaus noch folgende Dinge beachte, nämlich:

 

  • möglichst sämtliche Protokolle der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vor dem Kauf der Eigentumswohnung einsehen, zumindest jedoch die Protokolle der letzten 3-5 Jahre;
  • das Gleiche gilt für die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Hier solltest Du ebenfalls sämtliche Beschlüsse der WEG für diese Zeit einsehen. Lass Dir also hier die entsprechende und vollständige Beschlusssammlung zeigen;
  • nicht alle Belastungen der Immobilie stehen im Grundbuch. Daher solltest Du ebenfalls einen Blick in das öffentliche Baulastenverzeichnis bei der für die Immobilie zuständigen Gemeinde werfen. So erfährst Du bei der Gemeinde, ob Baulasten für die Immobilie eingetragen sind. Der Notar schaut hier nicht rein. Also „sicher ist sicher“.

 

Angebot „Immobilienkaufvertrag prüfen lassen“

Melde dich einfach! Gerne prüfe ich den Immobilienkaufvertrag zur gewünschten Eigentumswohnung, des Hauses bzw. des Hausgrundstücks und/oder des Grundstücks für Dich. So bekommst Du nicht nur eine rechtliche Einschätzung, ob die verwendeten Klauseln und Formulierungen üblich sind. Sondern Du erfährst daneben auch, ob es nicht für Dich günstigere Formulierungen gibt. Solche könntest Du dann gegenüber dem Vertragspartner vorschlagen und in den Vertrag hinein verhandeln.

Weiter gebe ich Dir darüber hinaus sonstige praktische Hinweise und Tipps, damit Du im Notartermin besser vorbereitet bist. 

 

Angebot „Immobilienkaufvertrag prüfen lassen“

Ein Termin in der Kanzlei zur Erörterung des Immobilienkaufvertrages ist nicht zwingend nötig, auf Wunsch aber selbstverständlich möglich. Die Besprechung des notariellen Kaufvertrages erfolgt gerne telefonisch nach Terminvereinbarung hierzu. Das Angebot umfasst die Prüfung des Immobilienkaufvertrages (bis ca. 15 Seiten) sowie die anschließende telefonische Besprechung des Immobilienkaufvertrages.

 

Angebotspreis „Immobilienkaufvertrag prüfen“

Die Kosten für dieses Angebot „Immobilienkaufvertrag prüfen lassen“ belaufen sich per Vorkasse (z.B. PayPal* und/oder Überweisung) auf 249,00 EUR brutto (inkl. 19% MwSt.). Eine anschließende Rechnung erhältst Du natürlich auch für Deine Unterlagen. 

Immobilienkaufvertrag prüfen lassen

Für einen Notarvertrag von mehr als 15 mit bis zu ca. 25 Seiten gilt folgendes Angebot von mir:

Notarvertrag prüfen lassen – Notariellen Kaufvertrag prüfen

Falls Du einen noch umfangreicheren Immobilienkaufvertrag hast, können wir gerne eine individuelle und angemessene Pauschale hierfür vereinbaren. Hierzu meldest Du Dich am Besten einfach bei mir telefonisch. 

 

Bei wenigen gezielten Fragen die telefonische Rechtsberatung nutzen.

Solltest Du lediglich einige wenige gezielte Fragen zu Deinem Immobilienkaufvertrag mit seinen Klauseln haben, können diese gerne auch in einem Telefonat erörtert werden. Hier bieten sich beispielsweise meine verschiedenen Pakete zur telefonischen Rechtsberatung an:

 

 

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*Solltest Du noch kein PayPal Konto haben, kannst Du dieses einfach, schnell und seriös über die PayPal Website (www.paypal.de) einrichten.


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Immobilienkaufvertrag – Käufer zahlt den Kaufpreis nicht

Immobilienkaufvertrag – Was tun, wenn der Käufer nicht zahlt?

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Du hast vielleicht geerbt und unter dem Nachlass befindet sich z.B. ein Haus oder eine Wohnung. Diese brauchst Du selbst nicht und verkaufst Sie daher. Ein Käufer ist gefunden und Ihr seid auch schon beim Notar gewesen. Dort habt Ihr bereits einen notariellen Kaufvertrag über diese Immobilie zu einem bestimmten Kaufpreis abgeschlossen. Zum vereinbarten Termin zahlt der Käufer aber den Kaufpreis nicht. Was also tun?

Sofern im notariellen Kaufvertrag kein bestimmtes Datum zur Zahlung angegeben ist, solltest Du zunächst vorsichtshalber den Käufer selbst schriftlich zur Zahlung des Kaufpreises unter Fristsetzung einer angemessenen Zahlungsfrist auffordern. Zahlt der Käufer dann immer noch nicht, solltest Du einen Anwalt beauftragen, um Deine Zahlungsansprüche gegenüber dem Käufer durchzustzen.

Eines gerichtlichen Verfahrens zur Erlangung eines Titels bedarf es hier im Regelfall nicht, da üblicherweise in den notariellen Kaufverträgen sich der Käufer bereits der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Dies ist hier eine übliche Klausel. Insoweit stellt bereits der notarielle Kaufvertrag einen entsprechenden Titel dar, mit dem man Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (wie z.B. die Kontopfändung etc.) einleiten kann.